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Streckenordnung:

Befahren des Trainingsgeländes nur mit Offroad-Motorrädern die eine Enduro Auspuffanlage montiert haben möglich. Es gilt das FIM Geräuschlimit für den Endurosport (94dB/A).

Befahren des Trainingsgelände nur mit gültigem hsv-Ausweis gestattet. Es werden von seitens der Försterei, Jägerei und des hsv-ENDUROsport kontrollen druchgeführt. Bei nicht Ausweisung erfolgt eine sofortige Anzeige wegen Grundbesitzstörung.

Das Befahren des Trainingsgeländes abseits der ausgesteckten Strecke ist strengstens verboten.

Jeglicher Müll muß ordnungsgemäß entsorgt werden!

Als Zufahrt darf nur die Unterführung unterhalb der Abfahrt nach Oberndorf benützt werden. PKW müssen am Parkplatz vor der Unterführung abgestellt werden.

Fahren außerhalb der Trainingszeiten ist strengstens verboten.

Bei der Zufahrt mit dem Motorrad vom Parkplatz zum Trainingsgelände darf nur mit Schrittempo gefahren werden. Befahren der Trainingsstrecke im Wald ist nur bei trockenem Untergrund gestattet.

Bei Zuwiderhandlung erfolgt sofortiger Entzug des hsv-Ausweises.

Es wird darauf hingewiesen das, das befahren der Trainingsstrecke nur mit Ausgefüllten und Unterschriebener Haftverzichtserklärung möglich ist.Es werden seitens des Grunstückbesitzer und der Sektion Endurosport keinerlei Haftung übernommen.

Weiter Infos unter: +43 (0) 650/4416391.





Rudolf Weiglmaier
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