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| Vereinsstatuten: | |
| Es gelten die Vereinsstatuten des Heeressportverein
Wals ( www.hsv-wals.at
). weitere Sektionsstatuten: 1. NAME UND SITZ DER SEKTION: Die Sektion nennt sich HSV Wals – Sektion Endurosport und ist eine Sektion des „Heeressportverein Wals“. Die Anerkennung erfolgte durch die Präsidiumssitzung des HSV Wals. Der Sitz ist die Anschrift des jeweiligen Sektionsleiters. 2. ZWECK DER SEKTION: Die Sektion ist ein Zusammenschluss von Endurofahrern. Sie ist überparteilich und Marken unabhängig. Seine Tätigkeit ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile gerichtet und erstrebt keinen Gewinn. Die Sektion verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Mittel der Sektion dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Das Streben nach Bestleistungen und Erfolgen auf der Grundlage des Amateurgedankens ist erwünscht, doch sieht die Sektion ihre Hauptaufgabe in der sportlichen Breitenarbeit. Ziele sind: Zusammenschluss von Endurosport-Interessierten. Die Bildung von Mannschaften bei nationalen und internationalen Endurosportveranstaltungen. Die Ausrichtung von Meisterschaften und Enduro-Veranstaltungen. Unterstützung der Mitglieder in sportlichen, rechtlichen und technischen Fragen. 3. MITTEL ZUR ERREICHUNG DES VEREINSZWECKES: a.) Ideelle Mittel: Die Veranstaltung von Trainingsseminaren für die verschiedenen Bewerbe. Die Teilnahme bei Endurorennen mit nationaler und internationaler Beteiligung sowie die Ausrichtung von Meisterschaften und Endurosportveranstaltungen. Die Benachrichtigung der Mitglieder über die Termine und Ergebnisse von Endurosportveranstaltungen, sowie die Errichtung und den Betrieb eines Enduroträningsgelände b.) Finanzielle Mittel: Die Sektion bezieht seine Mittel aus Aufnahmegebühren, Darlehen der Mitglieder, deAn Mitgliedsbeiträgen, Benützungsgebühren und dem Erlös von Veranstaltungen, sowie Subventionen, Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Mittel. 4. ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT: Über die Aufnahme von aktiven und unterstützenden Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden. 5. ARTEN DER MITGLIEDSCHAFT: Die Mitglieder der
Sektion gliedern sich in aktive und unterstützende Mitglieder. Unterstützende
Mitglieder sind jene physischen oder juristischen Personen, die den
Vereinszweck durch besondere finanzielle und ideelle Unterstützung
zu fördern suchen. 6. VERLUST DER MITGLIEDSCHAFT: Durch Austritt: Der Austritt aus der Sektion ist jeweils zum 31.12. eines laufenden Jahres möglich und ist dem Vereinsvorstand schriftlich anzuzeigen. Durch Ausschluss: Der Ausschluss eines Mitgliedes aus der Sektion erfolgt über Beschluss des Sektionsvorstandes durch einfache Mehrheit. Der Ausschluss kann erfolgen bei Verlust der Unbescholtenheit, unehrenhaften Betragen innerhalb oder außerhalb der Sektion, gröblichen Verstoß gegen die Sektionsvorschriften, Sektionsinteressen, Schädigung des Ansehens und dem Zweckes der Sektion, Beitragszahlungsrückstand über 2 Monate. 7. FORMELLE BEDINGUNGEN VON SATZUNGSÄNDERUNGEN: Die Generalversammlung kann auf Antrag des Sektionsvorstandes mit 2/3 Mehrheit eine Satzungsänderung beschließen. 8. RECHTE UND PFLICHTEN DER SEKTIONSMITGLIEDER: Rechte der aktiven Mitglieder: Stimmrecht und Antragsrecht bei allen durchzuführenden Versammlungen, aktives und passives Wahlrecht. Recht zur Teilnahme an Sektionsveranstaltungen, Recht des freiwilligen Austrittes, Recht der Berufung bei Ausschluss, RAecht auf Benützung des Endurotrainingsgelände. Pflichten der aktiven. |
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